Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln für Dampfprodukte gemäss dem Tabakproduktegesetz (LPTab) und der Tabakprodukteverordnung (OPTab). Diese Massnahmen sollen den Jugendschutz stärken und einen sichereren Konsum für alle Nutzer gewährleisten.
Alterskontrolle: eine verstärkte Pflicht
Der Verkauf von Dampfprodukten an Minderjährige ist nun streng verboten.
• Online: Überprüfung durch Zugangskontrolle.
• Im Geschäft: systematische Alterskontrolle bei jedem Einkauf.
Kennzeichnung und Gesundheitswarnungen
Alle Produkte, mit oder ohne Nikotin, müssen einen klaren Gesundheitswarnhinweis tragen.
Die Kennzeichnung muss ausserdem den genauen Nikotingehalt angeben und strenge Standards erfüllen, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.
Verpackung nikotinhaltiger Flüssigkeiten
Um Risiken durch übermässigen Konsum zu begrenzen, sind die Mengen nun geregelt:
• Nachfüllbehälter: höchstens 10 ml pro Flasche mit einer Konzentration bis zu 20 mg/ml.
Nikotinbooster bleiben erlaubt, doch die Kunden müssen das Nikotin ihren E-Liquids selbst hinzufügen.
Besteuerung nikotinhaltiger Produkte
Es gilt nun eine Bundessteuer:
• Nikotinhaltige E-Liquids: CHF 2.– pro 10-ml-Flasche.
• Versiegelte Kartuschen: CHF 0.40.– pro 2-ml-Pod.
Diese Massnahme führt zu höheren Preisen für nikotinhaltige Produkte.
Werbung und Verkaufsförderung: erweiterte Einschränkungen
Werbung für Dampfprodukte ist nun verboten:
• Im öffentlichen Raum, in Kinos, Verkehrsmitteln und für Minderjährige zugänglichen Medien.
• Auch Wettbewerbe und die kostenlose Abgabe von Produkten sind untersagt.
✅ Fazit
Diese neuen Regeln sollen Verbraucher schützen und gleichzeitig den Verkauf und die Nutzung von Dampfprodukten regeln.
Bei Soho’Vape verpflichten wir uns, gesetzeskonforme, sichere und verantwortungsvolle Produkte unter vollständiger Einhaltung der Schweizer Gesetzgebung anzubieten.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihren Einsatz für sichereres Dampfen.
Das Soho’Vape-Team
